Zugelassene Pistolen und Hilfsmittel

Generelles

Generell dürfen nur die Pistolen und Hilfsmittel verwendet werden, die offiziell zugelassen sind.
Bei Ordonnanzpistolen regelt dies das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen, die Sportpistolen unterstehen den Regeln der ISSF.

Dokumente

Auf der Webseite des Schweizerischen Schiesssportverbandes SSV sowie dem Schiesswesen ausser Dienst SAT sind sämtliche relevante Dokumente und Reglemente aufgeschaltet.

 

Eines der wichtigsten Dokumente für den Breitensport ist das Hilfsmittelverzeichnis, welches die erlaubten Ordonnanzpistolen sowie deren Hilfsmittel definiert.

Interessante Links

Anstatt eine eigene Abhandlung über das Pistolenschiessen, die erlaubten Waffen sowie deren Hilfsmittel zu schreiben, verweisen wir auf die Blog-Artikel von schussfreude.ch zu dem Thema: